PET/CT bei gesetzlich versicherten Patienten
PET/CT bei gesetzlich versicherten Patienten
PET/CT gehört bei GKV-Patienten nicht zu den frei verfügbaren Untersuchungen auf Überweisungsschein. PET/CT ist eine Spezialuntersuchung, die bei GKV-Patienten nur bei bestimmten Fragestellungen zugelassen ist und nur dann von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt wird. Ausserhalb der vorgegebenen Indikationen gelten die PET/CT-Untersuchungen als IGeL-Leistungen*.
Folgende Vorraussetzung müssen für eine Übernahme der Kosten durch eine Krankenkasse erfüllt sein:
1. Durchführung der Untersuchung bei vorliegen eines normalen Überweisungsscheins nur bei den vom g-BA vorgegebene Krebserkrankungen:
2. Durchführung der Untersuchung im Rahmen der ambulanten spezialärztlichen Versorgung (ASV)
*IGeL ist die Abkürzung für „Individuelle Gesundheitsleistungen“. Die Kosten für solche Leistungen werden in der Regel nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen und müssen privat bezahlt werden.