Strahlenschutzmaßnahmen bei Patient(innen) mit kleinen Kindern
Strahlenschutzmaßnahmen bei Patient(innen) mit kleinen Kindern
Strahlenexposition von Personen durch nuklearmedizinisch untersuchte Patienten
Empfehlung der Strahlenschutzkommission
Strahlenschutzmaßnahmen bei nuklearmedizinischer Diagnostik bei Patient(innen) mit kleinen Kindern
Bezüglich der Strahlenexposition, die von Patienten ausgeht, die eine nuklearmedizinische Untersuchung erhalten haben, bestehen häufig Unsicherheiten, die - infolge von Unkenntnis - zu irrationalem Verhalten führen können. Ziel dieser Empfehlung ist es, die unter realistischen Annahmen ermittelten Strahlenexpositionen für Personen aus der Umgebung der oben erwähnten Patienten unter dem Gesichtspunkt des Strahlenschutzes zu bewerten.
Grundlage der Empfehlung ist die Stellungsnahme der Strahlenschutzkommission der Bundesregierung (SSK):
Bei bei Tc-basierter nuklearmedizinischer Diagnostik sind keine besonderen Strahlenschutzmaßnahmen bei Patienten mit kleinen Kindern erforderlich.
Angehörige und andere Personen, die einen Patienten während der nuklearmedizinischen Utersuchung begleiten und sich nach der Untersuchung gemeinsam mit ihm in einer Wohnung aufhalten, werden ebenfalls nur geringfügig exponiert. Dabei wurde auch der engere Kontakt zwischen einer Mutter bzw. einer Bezugsperson und einem Kind berücksichtigt. Gleiches trifft auch für Personen zu, die einen Patienten im Krankenhaus besuchen, und für Mitpatienten.