Zweitmeinung bei nuklearmedizinischer Diagnostik - Zweitmeinung

Zweitmeinung

Zweitmeinung bei nuklearmedizinischer Diagnostik

In der Nuklearmedizin gibt es für GKV-Patienten keinen gesetzlichen Anspruch auf eine (kostenlose) Zweitmeinung. Zweitmeinungen in der Nuklearmedizin sind IGeL-Leistungen und müssen vom Patienten privat gezahlt werden.

Zweitmeinung bei nuklearmedizinischer Diagnostik

In der Nuklearmedizin gibt es für GKV-Patienten keinen gesetzlichen Anspruch auf eine (kostenlose) Zweitmeinung. Zweitmeinungen in der Nuklearmedizin sind IGeL-Leistungen und müssen vom Patienten privat gezahlt werden.
 
Richtlinie (g-ba.de)

Bei Privatpatienten (und Krankenhauspat.) und Selbstzahlern wird nach GOÄ liquidiert. Die Kosten für eine konsiliarische Beratung bzw. eine Zweitmeinung liegen – je nach Schwierigkeit des Falles – zwischen 86,62 € und 133,45 €.