Zweitmeinung bei nuklearmedizinischer Diagnostik - Zweitmeinung

Zweitmeinung

Zweitmeinung bei nuklearmedizinischer Diagnostik

In der Nuklearmedizin gibt es für Patienten keinen (gesetzlichen) Anspruch auf eine Zweitmeinung.

Zweitmeinung bei nuklearmedizinischer Diagnostik

In der Nuklearmedizin gibt es für Patienten keinen (gesetzlichen) Anspruch auf eine  Zweitmeinung. 

S.a. Richtlinie des g-BA über die Konkretisierung des Anspruchs auf eine unabhängige ärztliche Zweitmeinung gemäß § 27b Absatz 2 SGB V – Zm-RL

Richtlinie zum Zweitmeinungsverfahren