Zweitmeinung
Zweitmeinung bei nuklearmedizinischer Diagnostik
In der Nuklearmedizin gibt es für Patienten keinen (gesetzlichen) Anspruch auf eine Zweitmeinung.
Zweitmeinung bei nuklearmedizinischer Diagnostik
In der Nuklearmedizin gibt es für Patienten keinen (gesetzlichen) Anspruch auf eine Zweitmeinung.
S.a. Richtlinie des g-BA über die Konkretisierung des Anspruchs auf eine unabhängige ärztliche Zweitmeinung gemäß § 27b Absatz 2 SGB V – Zm-RL