Zweitmeinung
Zweitmeinung bei nuklearmedizinischer Diagnostik
In der Nuklearmedizin gibt es für GKV-Patienten keinen gesetzlichen Anspruch auf eine (kostenlose) Zweitmeinung. Zweitmeinungen in der Nuklearmedizin sind IGeL-Leistungen und müssen vom Patienten privat gezahlt werden.
Zweitmeinung bei nuklearmedizinischer Diagnostik
In der Nuklearmedizin gibt es für GKV-Patienten keinen gesetzlichen Anspruch auf eine (kostenlose) Zweitmeinung. Zweitmeinungen in der Nuklearmedizin sind IGeL-Leistungen und müssen vom Patienten privat gezahlt werden.
Bei Privatpatienten (und Krankenhauspat.) und Selbstzahlern wird nach GOÄ liquidiert. Die Kosten für eine konsiliarische Beratung bzw. eine Zweitmeinung liegen – je nach Schwierigkeit des Falles – zwischen 86,62 € und 133,45 €.