PET-CT bei GKV-Patienten
Moderne onkologische Diagnostik
PET/CT ist bei onkologischen Erkrankungen mittlerweile weltweit das sensitivste Verfahren in der bildgebenden Diagnostik. Während bei privatversicherten Patienten die Krankenkassen praktische alle medizinisch sinnvollen Indikationen im onkologischen Bereich übernehmen, hat bei gesetzlich krankenversicherten Patient der gemeinsame Bundesausschuss den Einsatz von PET/CT in der Onkologie auf bestimmte Indikationen begrenzt:
PET/CT bei Kassenpatienten
PET/CT ist bei onkologischen Erkrankungen mittlerweile weltweit das sensitivste Verfahren in der bildgebenden Diagnostik. Während bei privatversicherten Patienten die Krankenkassen praktische alle medizinisch sinnvollen Indikationen im onkologischen Bereich übernehmen, hat bei gesetzlich krankenversicherten Patient der gemeinsame Bundesausschuss den Einsatz von PET/CT in der Onkologie auf bestimmte Indikationen begrenzt:
- Auf Überweisungsschein können gesetzlich versicherte Patienten die Untersuchung nur bei einigen Tumorerkrankungen erhalten.
- Bei Patient(innen) mit onkologischen Erkrankungen, die in einem sogen. ASV-Team (Ambulante spezialärztl. Versorgung) behandelt werden, sind zusätzlich noch Untersuchungen beim Prostatakarzinom, beim Hodenkarzinom, bei gynonkologischen Tumoren (z. B. Ovarial-Ca.), beim Schilddrüsenkarzinom und bei verschiedenen gastrointestinalen Karzinomen möglich.
Im Zusammenhang mit § 137e SGB V definierte besondere Qualitätsanforderungen sind zu beachten.
Bei allen anderen Krebserkrankungen oder bei o. g. Indikationen bei Patienten, die nicht in einem ASV eingeschlossen sind, ist die Untersuchung nur nach Genehmigung durch die jeweilige Krankenkasse möglich.
Die Genehmigung erfolgt dabei i. d. R. nach § 2 Abs. 1a SGB V im Rahmen einer notwendigen, außervertraglichen Leistung.
Die Kostenübernahmeanforderung für so eine außervertragliche Untersuchung ist nur bei einer lebensbedrohlichen oder regelmäßig tödlichen Erkrankung möglich, bei der weitere, allgemein anerkannte, dem medizinischen Standard entsprechende Diagnostik nicht mehr zur Verfügung steht.
Weiterhin muss das Ergebnis der Untersuchung entscheidend sein für die weitere Therapie/einen weiteren (spürbar) positiven Krankheitsverlauf.
(Vgl. BVerfG-Beschluss vom 06.12.2005; Az.: 1 BvR 347/98 und nachfolgende BSG-Rechtsprechung einschl. Neufassung des §2 (1a) SGB V)
Für Rückfragen/Hilfe zur Antragstellung steht Ihnen gern unser Praxisteam (+49 201 53699080) zur Verfügung.
Diese PET/CT-Untersuchungen dürfen nur von besonders qualifizierten zertifizierten Fachärzten mit weitreichender klinischer Erfahrung und entsprechender Geräteausstattung durchgeführt werden. Wir haben ein solches Zertifikat von der Deutschen Gesellschaft für Nuklearmedizin
Unsere hervorragende Geräteausstattung wurde zudem von der Europäischen Gesellschaft für Nuklearmedizin zertifiziert.
Neue/weitere gesicherte Indikationen für PET/CT
Literatur:
1. Appropriate Use Criteria for 18F-FDG PET/CT in Restaging and Treatment Response Assessment of Malignant Disease.
Jadvar H, Colletti PM, Delgado-Bolton R, Esposito G, Krause BJ, Iagaru AH, Nadel H, Quinn DI, Rohren E, Subramaniam RM, Zukotynski K, Kauffman J, Ahuja S, Griffeth L.
J Nucl Med. 2017 Dec;58(12):2026-2037.
2. Appropriate Use Criteria for Somatostatin Receptor PET Imaging in Neuroendocrine Tumors.
Hope TA, Bergsland EK, Bozkurt MF, Graham M, Heaney AP, Herrmann K, Howe JR, Kulke MH, Kunz PL, Mailman J, May L, Metz DC, Millo C, O'Dorisio S, Reidy-Lagunes DL, Soulen MC, Strosberg JR.